Korridorkinder-Rückstellungen und Vorzeitige Einschulung
In Bayern gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden.
Bei sogenannten „Korridor-Kindern”, die zwischen dem 1.7.und 30.9. eines Jahres geboren sind, entscheiden die Eltern, ob das Kind wirklich schon in die Schule gehen soll. Sie füllen dazu bei den Unterlagen zur Schuleinschreibung diese entsprechend aus. Auch dabei können die MSH oder die Erzieherinnen im Kindergarten umfassend beraten.
Das bedeutet, dass Kinder, die im Oktober, November oder Dezember geboren wurden, nicht eingeschult werden, es sei denn, die Eltern wünschen dies und stellen den Antrag.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig, in dem die Schulfähigkeit des Kindes bestätigt wird.
Die Entscheidung, ob ein vorzeitig einzuschulendes Kind auch wirklich eingeschult wird, trifft die Schulleitung.
Dies gilt auch für eine mögliche Rückstellung. Ein Kind, das bis zum 30.September sechs Jahre alt wird, kann auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Jahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Ob ein Kind zurückgestellt wird, liegt in der Entscheidung der Schulleitung.
Die MSH, also die Mobile Sonderpädagogische Hilfe, kann die Eltern dazu beraten.